AGB's

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen
(2) Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer die Anerkennung der AGB`s in dieser Form.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Auftrag gilt erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als verbindlich. Alle vorhergehenden Preisangebote verlieren damit ihre Gültigkeit.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 3 Preise
Die Preise gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Werk (unseres Lieferanten) als Netto-Einzelpreise in Euro, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie der Verpackungs- und Versandkosten. Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoff- und Devisennotierungen auftreten, müssen wir uns Preiskorrekturen vorbehalten. Preise für die Bedruckung sind Zirka-Angaben. Die Druckkosten werden mit den tatsächlichen Selbstkosten berechnet. Alle online aufgeführten Preisangaben sind vorbehaltlich. Vertraglich relevant ist immer nur die in einem schriftlichen Angebot ausgewiesene Summe.

§ 4 Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Bei Neukunden, bedruckter Ware, sowie Warenwerten über 1000 Euro (ausschlaggebend ist die Gesamtsumme aller Bestellungen innerhalb eines Monats) behalten wir uns das Recht vor, nur gegen Vorkasse zu liefern. Selbiges gilt im Falle einer Empfehlung durch unseren Warenkreditversicherer.
Alle sonstigen Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang zu erfolgen. Längere Zahlungsziele sind explizit in unserem Angebot ausgewiesen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(2) Die Weitergabe von Aufträgen an unsere Lieferanten erfolgt erst nach ordnungsgemäßem Zahlungseingang (bei Vorkasse) oder der Zustimmung zu unseren Zahlungszielen durch schriftliche Bestätigung der Auftragsbestätigung.
(3) Alle Forderungen gegen den Käufer werden sofort fällig, wenn der Käufer mit der Bezahlung einer Forderung in Verzug gerät oder in seinen Vermögensverhältnissen nach Absendung der Auftragsbestätigung eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Anfallende Mahnkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt davon unberührt.
(4) Der Mindestbestellwert ist abhängig vom jeweiligen Artikel, beträgt aber immer mindestens € 750,--(Ausnahme: Schmuck aus dem Online-Shop: hier € 500,--, sowie unbedruckte Ware - siehe Angebot, bzw. einzelne Preislisten.)

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferzeit beginnt, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind, die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgt ist und die vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen usw. beigebracht sind.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über.
(4) Im Angebot enthaltene Lieferfristen sind nur annähernd und nicht verbindlich. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Fabrik. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus. Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der vom Verkäufer bestätigte Liefertermin hebt diesbezügliche Vorschriften des Bestellers auf. Es gilt durch die widerspruchslose Abnahme der Auftragsbestätigung als vereinbart. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder ähnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, bei uns oder unseren Lieferanten, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung.
(5) Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Dies trifft insbesondere auf Aufträge zu, die aus mehreren Produkten bestehen und dadurch die Produktion in verschiedenen Bereichen erfolgen muss. Bei solchen Aufträgen werden bereits die Bestätigungen nach Produkten geteilt.

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Sobald die Ware an den Besteller versandt wird, geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird vom Lieferer auf Wunsch des Bestellers und in seinem Namen auf seine Rechnung abgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Sicherungsübereignung, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die in unserem Eigentum stehende Ware bedürfen unserer Einwilligung.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Beanstandungen müssen uns schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang mitgeteilt werden. Mängel eines Teiles berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Wir haben in jedem Fall das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für Deckungskäufe, die der Besteller ohne unser schriftliches Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.
(9) Abweichungen in bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften.
(10) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 10 Musterbestellung
(1) Das Zusenden von Mustern ist bei fast allen Artikeln möglich. Bei Mustern wird immer eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 20,00 (zzgl. Warenwert) für max. 3 Artikel (zzgl. Versand und gesetzl. MwSt.) erhoben. Muster werden grundsätzlich in Rechnung gestellt. Bei einer Bestellung wird die Bearbeitungspauschale komplett rückvergütet. Sonderanfertigungen, bzw. die Berücksichtigung bestimmter Gestaltungen (Veränderungen in Farbe, Form und Größe, etc.) müssen immer schriftlich vereinbart werden.
(2) Beim Versand von sog. “Original-Mustern“ (diese sind und bleiben Eigentum der CoMeS-R e.K. und werden im Schriftverkehr immer auch als solche bezeichnet) sind diese auf Verlangen binnen drei Tagen frei zurückzusenden. Ansonsten berechnen wir den Wert, der zur Beschaffung neuer Muster notwendig ist, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von € 100,--.

§ 11 Importartikel
Für Importartikel werden Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt bestätigt, dass die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht, soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.

Importartikel werden überwiegend auf dem aktuellen Dollar-Kurs basierend kalkuliert.
Daher sind Preis-Änderungen vorbehalten, wenn sich der Dollarkurs binnen der Geltungsdauer eines Angebotes (im Regelfall und wenn nicht anderweitig ausgewiesen: 28 Tage) um mehr als 5 % gegenüber dem Angebotstag verändert.

§ 12 Verwahrung
Für die vom Besteller überlassenen Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 13 Haftung
(1) Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(2) Der vorstehende Ausschluss nach Abs. 1 gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Wir haften in keinem Fall für direkte, indirekte, verursachte oder gefolgte Schäden, die aus der Benutzung oder der Kopie unserer elektronischen Veröffentlichungen resultieren.

§ 14 Copyright
Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen vor. Dies gilt auch für jegliche Wiedergabe oder Speicherung gedruckter oder elektronischer Werbemittel-Kataloge.

§ 15 Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten – nur soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

§ 16 Sonstiges
(1) Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
(2) Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch dann, wenn die Geschäfte im Ausland getätigt werden.
(3) Sofern einer unserer Lieferanten eigene AGB`s vorsieht, die für Sie als Kunde relevant sind, werden wir Sie schriftlich darauf hinweisen und über deren Gültigkeit informieren.
(4) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Karlsruhe. Gerichtsstand für Kaufleute ist Karlsruhe.



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